allgemeine geschäftsbedingungen der ram dmc gmbh

§ 1. Geltungsbereich

1.1 RAM-DMC  führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus.
Angeboten und Annahmen, unter dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.

1.2 Für alle Rechtsgeschäfte mit RAM-DMC sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend.
Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an.
Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers werden nicht
Vertragsbestandteil.

1.3 Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor, sofern sie schriftlich abgefasst sind.

 

§ 2. Vertragsschluß

2.1 Alle Angebote der RAM-.DMC sind stets freibleibend und haben unverbindlichen Charakter. Aufträge
werden nur mit einer Auftragsbestätigung zu den Bedingungen dieser AGB von RAM-DMC angenommen.

2.2 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

§ 3. Termine und Leistungserbringung

3.1 Frist-, und Terminabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.2 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.

3.3 Der Auftraggeber hat RAM-DMC alle zur Entwicklung der Programmierung notwendigen Informationen
rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern. Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem
Vorbe halt korrekter und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Auftraggeber. Teillieferungen sind zulässig.

3.4 Verzögerungen der Leistungserbringung auf Grund von höherer Gewalt und /oder Ereignissen, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, (z. B. Betriebsstörungen, Stromausfall,
Streik, Katastrophen, behördliche Anordnungen etc.) berechtigen RAM-DMC die Lieferung um die Dauer der
Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbe-
sondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

 

§ 4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1 RAM-DMC  überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Über-
tragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
von RAM-DMC. RAM-DMC ist in jedem Fall berechtigt, erstellte Werke jederzeit zu Demonstrationszwecken
oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen.

4.2 RAM-DMC garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung
und die von ihm eingebrachten Ideen zur Konzeption der Gesamt-Web-Site nicht in rechtswidriger Weise
in Rechte Dritter eingreifen.
Er stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm
die Kosten der Rechtsverteidigung.

4.3  Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht
in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen.
Er stellt RAM-DMC hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die
Kosten der Rechtsverteidigung

4.4 Die Nutzungsrechte der RAM-DMC gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung und sämtlicher
Auslagen durch den Auftraggeber auf diesen über.

 

§ 5. Vergütung und Fälligkeit

5.1. Alle Vergütungen verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Der Auftraggeber hat eine Abschlagszahlung auf die Vergütung in Höhe von je 1/3 der Gesamtvergütung
zu leisten. Diese Abschlagszahlung ist 10 Arbeitstage nach Vertragsschluss fällig. Nach der Gesamt-
Abnahme der Leistungen ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, dem
Auftraggeber in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der noch offene Betrag ist innerhalb
von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Die Vergütung ist auf das folgende Konto einzuzahlen:
Kto. 71332969
Blz. 37050198
Sparkasse KölnBonn

5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug spätestens 10 Werktage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Auch ohne Mahnung gelangt der Auftraggeber nach 14 Kalendertagen
in Verzug.

5.4 Bei Zahlungsverzug kann RAM-DMC  Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Scha-
dens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers eine niedrigere Belastung
nachzuweisen.

5.5. Der Auftraggeber kann gegen den Zahlungsanspruch von RAM-DMC nur mit solchen Zahlungsansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RAM-DMC anerkannt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

§ 6. Gewährleistung, Mängel

6.1 RAM-DMC  verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch über-
lassene Vorlagen, Unterlagen, Muster und digitales Material etc. sorgfältig zu behandeln.

6.2 RAM-DMC  verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl,
sofern dies nicht durch mangelhafte Angaben des Auftraggebers verschuldet wurde.

6.3 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich bei
RAM-DMC geltend zu machen. Danach gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.

 

§ 7. Haftungsbeschränkungen

7.1 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet RAM-DMC nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder
von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden
eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB.

7.2 Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-,
Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung begrenzt.

 

§ 8 Vertraulichkeit

8.1  RAM-DMC und Auftraggeber  verpflichtet sich gegenseitig, über alle ihnen im Rahmen ihrer Geschäftsbe-
ziehung  bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu
bewahren.

 

§ 9. Schlussbestimmungen

9.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine an RAM-DMC  im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten intern bei RAM-DMC  gespeichert und verarbeitet werden. RAM-DMC  versichert ausdrücklich, das die Daten nur soweit unbedingt nötig, für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

9.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von RAM-DMC, Köln

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

9.4 Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Köln.

9.5 Sollten einzelne dieser Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nichtberührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche
wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

 


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